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Michael Zell
Anmeldungsdatum: 26.09.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 21.04.2010 09:45 Titel: Versteuerung Einkommen mehrere Jahre |
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Hallo liebe Forenmitglieder,
aktuell haben wir Fälle, die uns ein wenig Kopfzerbrechen bereiten und womit ich gerne hier eine Diskussion anregen möchte.
Es geht darum, dass wir einigen Mitarbeitern Abfindungen zahlen. Eigentlich nichts ungewöhnliches bis auf die Tatsache, dass mit Servicepack 10.0.3, P&I der Meinung war, mal die Versteuerung auf Einkommen aus mehreren Jahren zu ändern.
Releasetext:
Lohnsteuer Einkommen mehrere Jahre 2010
Ab 2010 gehen Einkommen mehrere Jahre nicht in die Basis für die
Vorsorgepauschale ein. Das wurde umgesetzt. (078551) (logadll.dll mit LST.CPP Version 1.203.2.7)
Dieses SP hatte nun zur Folge, dass bei unserem Mitarbeitern, die in 2010 eine Abfindung erhielten, die Steuern neu berechnet wurden und in 99,9% der Fälle, Steuern nachzuzahlen sind (in vielen Fällen über 1.000 Euro!).
Auf Nachfrage bei der Hotline, teilte man uns nur mit, dass die OK so ist und man diese Umsetzung eigentlich früher haben wollte, aber erst mit dem SP vom 16.03. umgesetzt hat.
Eigentlich wäre jetzt hier mein Beitrag zu Ende.
Als Systemmensch muss ich immer recht genau arbeiten und habe dazu auch von der Hotline irgendeine Art von Beleg Gesetzestext, BMF-Schreiben, etc. angefordert, in dem auch steht, dass das so gemacht werden muss.
Während dessen schlage ich auch selbst mal im EStG nach, weil die Hotline natürlich nicht solche Dokumente hat. §34 und §39b regeln das Ganze. Allerdings steht dort, für mein Verständnis, was anderes drin, als umgesetzt und berechnet wurde.
§39 b Abs.3 Satz 10 besagt, dass wenn es sich um Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten handelt, so gilt dies auch als Basis für die Vorsorgepauschale:
"Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale nach Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 einzubeziehen."
§34 Abs. 1 und 2. Hier kommen nach dem Gesetz nur fünf Arten in Frage:
"1. Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14, 14a Absatz 1, der §§ 16 und 18 Absatz 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nummer 40 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Absatz 2 teilweise steuerbefreit sind;
2. Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1;
3. Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nummer 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden;
4. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst;
5. Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des § 34b
Absatz 1 Nummer 1."
Meiner Ansicht nach, trifft bei Zahlung einer Abfindung §34 Abs. 2 Satz 4 zu und fließt nach §39b Abs.3 Satz 10 als Basis für die Vorsorgepauschale ein.
Wie sehen das die Anderen?
Viele Grüße
Michael Zell
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Volker Rose Site Admin
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 439
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Verfasst am: 21.04.2010 10:57 Titel: Re: Versteuerung Einkommen mehrere Jahre |
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| Michael Zell hat Folgendes geschrieben: | Hallo liebe Forenmitglieder,
aktuell haben wir Fälle, die uns ein wenig Kopfzerbrechen bereiten und womit ich gerne hier eine Diskussion anregen möchte.
Es geht darum, dass wir einigen Mitarbeitern Abfindungen zahlen. Eigentlich nichts ungewöhnliches bis auf die Tatsache, dass mit Servicepack 10.0.3, P&I der Meinung war, mal die Versteuerung auf Einkommen aus mehreren Jahren zu ändern.
Releasetext:
Lohnsteuer Einkommen mehrere Jahre 2010
Ab 2010 gehen Einkommen mehrere Jahre nicht in die Basis für die
Vorsorgepauschale ein. Das wurde umgesetzt. (078551) (logadll.dll mit LST.CPP Version 1.203.2.7)
(....)
Viele Grüße
Michael Zell |
Hallo Herr Zell,
wo haben Sie diese Information gefunden? Ich kann den zitierten Text in der 7-seitigen thematischen Dokumentation zu Servicepack 10.3.1 nicht finden. Auch in der Online-Hilfe (Neuerungen im Release 10.3 Deutschland aus 03/2010) bin ich nicht fündig geworden.
Viele Grüße
Volker Rose
P.S. Wer das Servicepack sehr früh installiert hat, sollte nochmals auf die Update-Seite schauen. Die erste Servicepack-Version war wohl unvollständig; am 20.04 wurde deshalb eine neue Version zum Donload bereit gestellt.
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Michael Zell
Anmeldungsdatum: 26.09.2008 Beiträge: 116
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Volker Rose Site Admin
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 439
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Verfasst am: 21.04.2010 12:35 Titel: |
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Hallo Herr Zell,
ok, da habe ich die beiden Servicepacks verwechselt.
Aber nun zu Ihrer eigentlichen Frage:
Ich gehe davon aus, dass es sich bei den gezahlten Abfindungen um Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis (Entlassungsabfindungen) handelt. Das sind dann Andere Einkünfte nach § 24 Nr. 1 EStG.
Grundsätzlich mag das Merkmal einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG gegeben sein; es handelt sich aber unabhängig davon in jedem Falle (auch) um eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nummer 1 EStG. Das wiederum ist das Ausschlusskriterium für die Berücksichtigung bei der Vorsorgepauschale, denn nach § 39 b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 zweiter Teilsatz EStG gehören Entlassungsabfindungen nicht mehr zur Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale (... Entschädigungen im Sinne des § 24 Nummer 1 sind bei Anwendung der Buchstaben a bis c nicht zu berücksichtigen; ...).
Grund für diese Änderung ab 01.01.2010 ist die Tatsache, dass für Entlassungsabfindungen keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.
Die vorgenommene Programmänderung dürfte damit - soweit sie sich auf Entlassungsabfindungen bezieht - gesetzeskonform sein.
Meines Erachtens nicht korrekt ist jedoch eine generelle Nichtberücksichtigung von Arbeitslohn für mehrere Jahre bei der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorsorgepauschale. Wenn das so programmiert sein sollte (der Releasetext deutet darauf hin), wäre das m.E. falsch.
Freundliche Grüße
Volker Rose
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Michael Zell
Anmeldungsdatum: 26.09.2008 Beiträge: 116
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Verfasst am: 22.04.2010 10:49 Titel: |
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Hallo Herr Rose,
erst einmal vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort!!! Das hat uns wirklich weitergeholfen.
| Zitat: | | Meines Erachtens nicht korrekt ist jedoch eine generelle Nichtberücksichtigung von Arbeitslohn für mehrere Jahre bei der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorsorgepauschale. Wenn das so programmiert sein sollte (der Releasetext deutet darauf hin), wäre das m.E. falsch. |
Diese "Nachversteuerung" tritt bei uns bei allen Lohnarten auf, die in der Lohnartensteuerung Deutschland mit "Einkommen mehrere Jahre" in der Steuer gesteuert ist. Also nicht nur bei Abfindungen sondern z.B. auch bei unserer Lohnart "Jubiläumsgeld".
Viele Grüße
Michael Zell
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Swiss
Anmeldungsdatum: 25.06.2009 Beiträge: 18
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Verfasst am: 23.04.2010 16:44 Titel: |
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Hallo,
wir haben das gleiche Problem. Wir haben eine ganz normale Abfindung bezahlt und nun wird die Steuer korrigiert, so dass dem Arbeitnehmer rückwirkend Geld abgezogen wird.
Wie kommt dies zustande? Ist das korrekt?
Viele Grüße
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Volker Rose Site Admin
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 439
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Verfasst am: 26.04.2010 15:12 Titel: |
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| Swiss hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
wir haben das gleiche Problem. Wir haben eine ganz normale Abfindung bezahlt und nun wird die Steuer korrigiert, so dass dem Arbeitnehmer rückwirkend Geld abgezogen wird.
Wie kommt dies zustande? Ist das korrekt?
Viele Grüße |
Hallo Swiss,
das habe ich doch in meinem Beitrag vom 21.04.2010 12:35 Uhr versucht zu erläutern...
Gruß
Volker Rose
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Volker Rose Site Admin
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 439
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Verfasst am: 26.04.2010 15:14 Titel: |
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| Michael Zell hat Folgendes geschrieben: | Hallo Herr Rose,
erst einmal vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort!!! Das hat uns wirklich weitergeholfen.
| Zitat: | | Meines Erachtens nicht korrekt ist jedoch eine generelle Nichtberücksichtigung von Arbeitslohn für mehrere Jahre bei der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Vorsorgepauschale. Wenn das so programmiert sein sollte (der Releasetext deutet darauf hin), wäre das m.E. falsch. |
Diese "Nachversteuerung" tritt bei uns bei allen Lohnarten auf, die in der Lohnartensteuerung Deutschland mit "Einkommen mehrere Jahre" in der Steuer gesteuert ist. Also nicht nur bei Abfindungen sondern z.B. auch bei unserer Lohnart "Jubiläumsgeld".
Viele Grüße
Michael Zell |
Hallo Herr Zell,
Sie haben sicher schon ein Ticket erfasst?
Viele Grüße
Volker Rose
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