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Sabrina
Anmeldungsdatum: 30.03.2009 Beiträge: 1
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Verfasst am: 28.04.2009 14:56 Titel: Unständige Entgeltbestandteile bei Auszubildenden |
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Wie rechnet Ihr die Zeitzuschläge für die Auszubildenden ab?
Lt. TVAöD-AT § 8a müssen diese spitz abgerechnet werden, also alle Überstunden und Zeitzuschläge an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sowie Nachtzuschläge (z.B. bei Azubis im Bereich Maske und Veranstaltungstechnik). Macht Ihr das bei Euch?
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