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bfm
Anmeldungsdatum: 08.12.2009 Beiträge: 12 Wohnort: Ulm
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Verfasst am: 10.12.2009 21:51 Titel: Meldung Versteuerung einer DV an die VersGesellschaft |
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Hallo zusammen,
seit 2007 muss ja der Arbeitgeber bis spätestens 28.02. des Folgejahres der Versicherungsgesellschaft melden, wie die Beiträge zu einer Direktversicherung versteuert wurden. Die Meldung kann unterbleiben, wenn die Versicherungsgesellschaft dem Arbeitgeber bestätigt, dass sie weiß, wie die Beiträge versteuert werden.
Wir haben die letzten beiden Jahre keine Meldung gemacht, weil
1. bei Verträgen ab 01.01.05 eh nur §3 Nr 63 EStG möglich ist und die Versicherung dann weiß wie die Versteuerung erfolgte
2. bei Verträgen vor 01.01.05 in der Regel eine Kapitalzahlung vereinbart ist und somit sowieso aus der Förderung nach §3 Nr 63 EStG rausfallen. Förderfähig wäre ja nur eine Versicherung mit Rentenzahlung
Heute habe ich einen netten Brief von einer Versicherungsgesellschaft bekommen. Sie gehen bei der genannten Versicherung davon aus, dass die Beiträge nach §3 Nr 63 steuerfrei einbezahlt wurde! Wenn ich die Police anschaue, ist da aber eine Kapitalzahlung vereinbart!
Jetzt bin ich etwas unschlüssig, ob ich die Meldungen nicht doch generell machen soll.
Habt ihr die Meldungen gemacht? Die verantwortliche Abrechnerin unserer Muttergesellschaft hat die Meldungen auch nicht gemacht.
Was meint ihr dazu?
Danke!
mfg
_________________ Manche Menschen benutzen ihre Intelligenz zum Komplizieren, manche zum Vereinfachen! (Erich Kästner)
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