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Lohnsteuerbescheinigung - Arbeitskammerbeitrag (SL, HB)

 
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Manfred Käppele



Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 15.06.2005 14:32    Titel: Lohnsteuerbescheinigung - Arbeitskammerbeitrag (SL, HB) Antworten mit Zitat

Question
Muß der vom AN gezahlte Arbeitskammerbeitrag (Saarland, Bremen) auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Wenn ja: Wo, in welchem Feld?
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Volker Rose
Site Admin


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 439

BeitragVerfasst am: 15.06.2005 21:51    Titel: Re: Lohnsteuerbescheinigung - Arbeitskammerbeitrag (SL, HB) Antworten mit Zitat

Manfred Käppele hat Folgendes geschrieben:
Question
Muß der vom AN gezahlte Arbeitskammerbeitrag (Saarland, Bremen) auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Wenn ja: Wo, in welchem Feld?


Hallo Herr Käppele,

ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausweisung des Arbeitskammerbeitrages auf der Lohnsteuerkarte besteht, ist m.E. fraglich.

Was auf der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigt werden muß, ist im § 41b EStG http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__41b.html geregelt. Da es sich beim Arbeitskammerbeitrag weder um Steuern noch um Gesamtsozialversicherungsbeitrag handelt und der Arbeitskammerbeitrag im § 41b EStG nicht expliziet aufgeführt ist, dürfte eine Pflicht zur Ausweisung wohl nicht bestehen.

Gleichwohl sollte der Arbeitskammerbeitrag im Interesse des Arbeitnehmers freiwillig bescheinigt werden.

Auf der Rückseite der bisherigen Steuerkarte sind freie Felder vorgesehen, um weitere Werte bescheinigen zu können. Hier sollte der Arbeitskammerbeitrag bescheinigt werden.

Die Elster-Schnittstellenbeschreibung SST_Arbeitgeber beschreibt dieses unter Ziff. 5.3.12 näher. Die genaue Beschreibung der Elster-Tags wäre zu technisch und würde hier zu weit führen. Aber das ist auch Sache des jeweiligen Softwareanbieters.

Wichtig für den Anwender ist also nur, dass die Arbeitskammerwerte - wenn sie denn bescheinigt werden - in diesen freien Feldern ausgewiesen werden.

Wie wird das in LOGA umgesetzt? Nun, so wie sonstige freiwillig zu bescheinigende Werte (z.B. Arbeitnehmeranteile zur Zusatzversorgung etc.) auch.

Sie müssen hierzu in den Steuerungstabellen Basis -> Basistabellen -> Steuerungsparameter in der Parametergruppe Drucken der Lohnsteuer-Bescheinigung die beiden ASPs Lohnart für zus. Informationen (1. Zeile) und Text für zusätzliche Informationen (1. Zeile) steuern.

In der Online-Help von LOGA steht hierzu auch folgendes Beispiel:


Lohnart für zus. Informationen (1.Zeile): AKA,AKR
Text für zusätzliche Informationen (1.Zeile): Arbeitskammerbeitrag

Es wird die Summe aus den Lohnarten AKA und AKR gebildet und mit dem Text Arbeitskammerbeitrag ausgewiesen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße

Volker Rose
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Volker Rose
Site Admin


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 439

BeitragVerfasst am: 15.06.2005 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Allgemeine Informationen zum Arbeitskammerbeitrag habe ich hier gefunden:

http://www.arbeitskammer.de
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Manfred Käppele



Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 17.06.2005 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, Herr Rose, für die Hinweise und Erläuterungen!


Wir haben die ASP entsprechend gesteuert. Auf dem Lohnsteuerkartenaufkleber (alt) wird der Arbeitskammerbeitrag 2004 (AKB) jetzt ausgewiesen. In der ELSTER-Lohnsteuerbescheinigung aber nicht.

Mögliche Erklärung: Der Lohnsteuerkartenaufkleber verwertet die ELAD-Daten. Die ELSTER-Lohnsteuerbescheinigung greift auf die übertragenen Daten der ELSTER-XML-Datei zu. In der kann der Arbeitskammerbeitrag 2004 nicht enthalten sein. Als sie generiert wurde, sah die Drucksteuerung die Bescheinigung des AKB noch nicht vor. Bei allen ab jetzt neu generierten Bescheinigungen müßte der AKB übertragen und bescheinigt werden.
So jedenfalls meine (noch nicht verifizierte) Vermutung.....
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Volker Rose
Site Admin


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 439

BeitragVerfasst am: 17.06.2005 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Manfred Käppele hat Folgendes geschrieben:


Mögliche Erklärung: Der Lohnsteuerkartenaufkleber verwertet die ELAD-Daten. Die ELSTER-Lohnsteuerbescheinigung greift auf die übertragenen Daten der ELSTER-XML-Datei zu. In der kann der Arbeitskammerbeitrag 2004 nicht enthalten sein. Als sie generiert wurde, sah die Drucksteuerung die Bescheinigung des AKB noch nicht vor. Bei allen ab jetzt neu generierten Bescheinigungen müßte der AKB übertragen und bescheinigt werden.
So jedenfalls meine (noch nicht verifizierte) Vermutung.....


Ja, das wird so sein. Eine Neugenerierung der betroffenen Fälle sollte das Problem für die insoweit unvollständig gemeldeten Fälle beheben.

Gruß
Volker Rose
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