personalabrechner.de Foren-Übersicht personalabrechner.de
Das Forum für die Personalabrechnung
 
 personalabrechner.de RSS feedRSS Feed   FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 

Geringfügig Beschäftigte (Änderung in der Besteuerung!)

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    personalabrechner.de Foren-Übersicht -> Lohnsteuer

Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Volker Rose
Site Admin


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 439

BeitragVerfasst am: 18.03.2010 12:05    Titel: Geringfügig Beschäftigte (Änderung in der Besteuerung!) Antworten mit Zitat

Hallo,

schon gelesen?
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_92/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/74a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

In diesem Rundschreiben steckt mehr, als auf den ersten Blick zu vermuten ist. Besonderes Augenmerk sollte man auf den letzten Absatz der Ziff. 10 des Rundschreibens werfen. Dieser enthält eine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage:

Bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern (geringfügig entlohnte Beschäftigung sowie kurzfristige Beschäftigung), bei denen die Lohnsteuer nach den Merkmalen einer vorgelegten Lohnsteuerkarte erhoben wird und der Arbeitnehmer keinen eigenen Beitrag zur Rentenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung zahlt, ist die Lohnsteuer mit der "Besonderen Lohnsteuertabelle" zu berechnen.


Typischer Anwendungsfall: Arbeitgeber pauschaliert die Lohnsteuer bei geringfügig Beschäftigten nicht (obwohl möglich) mit 2%, sondern lässt sich eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Arbeitnehmer hat auch nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet.

In Vorjahren waren die Personen auf der Steuermaske mit der "Allgemeinen Lohnsteuertabelle" zu kennzeichnen (vgl. auch Rehm, Lexikon des Lohnbüros 2009, Beispiel E auf Seite 446). Das ist nach dem vorgenannten Rundschreiben nun anders; die Personen sind also auf der Steuermaske auf "Besondere Lohnsteuertabelle" umzusteuern.

Diese Problematik wurde m.W. bisher nicht deutlich publiziert. P&I hat in seinem Newsletter vom 18.02.2010 zwar das o.g. BMF-Rundschreiben erwähnt; jedoch nur auf die erfolgende Programmanpassung in Bezug auf die Ausweisung der nachgewiesenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflege-Pflichtversicherung in der Lohnsteuerbescheinigung abgestellt. Dieser Sachverhalt ist in dem vorgenannten Rundschreiben auch geregelt; es ist aber ein von vorstehender Problematik unabhängiger Sachverhalt.

Freundliche Grüße
Volker Rose
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    personalabrechner.de Foren-Übersicht -> Lohnsteuer Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht teilnehmen.


 Impressum 
LOGA, SAP, Paisy, Varial, DAKOTA sowie alle weiteren erwähnten Produkt- oder Firmennamen sind eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firmen


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de