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Bezüge aus zwei Firmen

 
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Dirk Zimmat



Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 268

BeitragVerfasst am: 29.07.2005 07:52    Titel: Bezüge aus zwei Firmen Antworten mit Zitat

Moin moin ...

Mein Situation:
Wir rechnen etwa 20 Firmen aus unserer Gruppe ab.
Ein Leitender Mitarbeiter kann durchaus für mehrer Firmen (Loga-Mandanten) zum Geschäftsführer berufen sein.
Nun sollen Teile der Bezüge in den jeweiligen Firmen (entprechend anteilig) direkt abgerechnet werden. Dies bedeutet in LOGA einen neuen Personalstamm in einem anderen Mandanten mit anderer Steuer- und Betriebsnummer.

Sozialversicherung:
Da die Bezüge in einem der Mandanten deutlich jenseits der Bemessungsgrenze liegen, kann ich die Bezüge in den zusätzlichen Mandanten sv-fei abrechnen.

Frage: Steuer???
Normalerweise müsste ich in den zusätzlichen Mandanten nach der Steuerklasse VI abrechnen. Das würde meinen Geschäftsführern natürlich nicht gefallen. Gibt es eine zulässige Argumentation nach der ich diesen Geschäftsführer in mehrern Mandanten über die gleiche Steuerkarte gleichzeitig nebeneinander abrechnen kann? Welche ist das?


mfG,
Dirk Zimmat
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Manfred Käppele



Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 29.07.2005 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. dürfte das steuerrechtlich nicht zulässig sein. Schon deshalb, weil bei paralleler Abrechnung jeweils mit StKl I - bezogen auf die Summe der Einkünfte - die Steuerprogression nicht zum Tragen käme.
Der Steuerpflichtige müßte im Rahmen seiner Steuererklärung vermutlich eine deutliche Nachzahlung leisten.


Eine Alternative wäre (aus meiner beschränkten Einsicht in den Sachverhalt):
Er wird, statt bei den einzelnen Firmen, direkt beim Konzern angestellt, so daß er dort nur 1 Arbeitsverhältnis hat; dann kann er in LOGA auch unter 1 Mandanten (Konzern; evtl. Referenzmandant ....) abgerechnet werden.


Ob die Unternehmensstruktur das in Ihrem konkreten Fall hergibt, ob die Konzern-GF das (nur wg. der Lohnsteuer) machen würde, und ob bzw. wie das arbeits-/vertragsrechtlich en detail zu regeln wäre .... das wäre noch zu klären.
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