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Beitragsgr.Schl.und Schl. bei Personengr. von Rentner (Arzt)

 
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Müller Bruno



Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 14
Wohnort: 86949 Windach

BeitragVerfasst am: 22.05.2009 10:21    Titel: Beitragsgr.Schl.und Schl. bei Personengr. von Rentner (Arzt) Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgender Tatbestand:

Arzt bezieht Voll-Rente von Ärzteversorgung und ist bei PKV versichert.

Es ist ½ RV an die Ärzteversorgung und ½ AV an die AOK abzuführen.

Beitragsgruppenschlüssel: 0020

Personengruppe Schlüssel: 119

und hier kommt Validierungsfehler:

Beitragsgruppenschlüssel 0020 mit Personengruppenschlüssel 119 nicht zulässig.

Wie erkennt das System dann, dass nur ½ RV an die Ärzteversorgung abzuführen ist?

Muss hier doch mit 101 geschlüsselt werden und das System, erkennt dies aufgrund Schlüssels der AV ½.

Grüsse vom Ammersee

Müller Bruno
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Lübken



Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 480
Wohnort: 49624 Löningen

BeitragVerfasst am: 25.05.2009 07:51    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Herr Müller,

dieses Problem habe ich aktuell ab 06.2009 auch. Ticket '339514' eröffnet.

Haben Sie vielleicht schon Lösung in petto?


MfG
Stefan Lübken
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Lübken



Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 480
Wohnort: 49624 Löningen

BeitragVerfasst am: 29.05.2009 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Bezugnahme auf § 172 SGB VI:

'Für die Rentenbezieher/Innen, die neben dem Bezug der Altersrente weiterhin im Angestelltenverhältnis tätig sind, entfällt ebenfalls ab dem Bezug der Altersrente die Zahlung der Versorgungsabgabe an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitgeberanteil in Höhe von 50 Prozent des Rentenversicherungsbeitrages an die gesetzliche Rentenversicherung abzuführen. Aus der Zahlung des Rentenversicherungsbeitrages durch den Arbeitgeber entstehen keine Rentenansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.'

+++

LOGA macht`s also richtig - und man selber hat mal wieder was dazugelernt!

MfG & schöne Feiertage
Stefan Lübken
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Müller Bruno



Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 14
Wohnort: 86949 Windach

BeitragVerfasst am: 29.05.2009 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Verehrter Herr Lübken,

vielen Dank für Ihre Mitteilung. Man lernt auch nach 33 Jehren in der
Lohnabrechnung nicht aus.

Mit freundlichen Grüssen vom Ammersee
und ebenfalls schöne Feiertage

Bruno Müller
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