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Starhill123
Anmeldungsdatum: 06.10.2005 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.01.2006 17:19 Titel: Beihilfe Geburt, Hochzeit |
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Hallo zusammen,
ich habe die Lohnart Beihilfe Geburt, Hochzeit folgendermassen gesteuert:
ST: pflichtig, Einmalbezug SV folgt Lohnsteuer, deshalb
SV: pflichtig, Einmalbezug
Gemäß ZPO 850... unpfändbar
Leider habe ich bis jetzt keine ausführliche Darstellung gefunden.
Ist das so in Ordnung ?
Ein schönes Wochenende
wünscht
starhill123 
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Volker Rose Site Admin
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 439
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Verfasst am: 16.01.2006 23:56 Titel: Re: Beihilfe Geburt, Hochzeit |
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| Starhill123 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich habe die Lohnart Beihilfe Geburt, Hochzeit folgendermassen gesteuert:
ST: pflichtig, Einmalbezug SV folgt Lohnsteuer, deshalb
SV: pflichtig, Einmalbezug
Gemäß ZPO 850... unpfändbar
Leider habe ich bis jetzt keine ausführliche Darstellung gefunden.
Ist das so in Ordnung ?
Ein schönes Wochenende
wünscht
starhill123  |
Hallo,
das sollte so korrekt sein.
Freundliche Grüße
Volker Rose
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